Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Gültig für alle Dienstleistungen von industrietaucher.ch und notfalltaucher.ch (UID CHE-444.662.585). Stand Oktober 2026.
§ 1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die Industrietaucher.ch (Inhaber: Michael Küng) über die Plattformen notfalltaucher.ch und industrietaucher.ch sowie durch direkte Beauftragung erbringt.
Mit der Beauftragung von Dienstleistungen akzeptiert der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich und ohne Einschränkung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Gemeinden und Behörden.
§ 2
Leistungsumfang
Industrietaucher.ch erbringt professionelle Unterwasser-Dienstleistungen, darunter Bergung, Inspektion, Reparatur, Foto und Video, Reinigung, Abbruch, Installation sowie Suche und Dokumentation von Gefahrstoffen und zivilen Sprengstoffen.
Der genaue Leistungsumfang wird vor jedem Einsatz schriftlich oder per Nachricht vereinbart. Mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie anschliessend schriftlich bestätigt werden.
§ 3
Preise & Zuschläge
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt. (sofern anwendbar). Es gilt folgende Grundstruktur:
Zuschläge (Richtwerte)
| Situation | Zuschlag |
|---|---|
| Kurzfristiger Einsatz (weniger als 24h) | +50% |
| Notfalleinsatz (sofort, ohne Voranmeldung) | +100% |
| Nachteinsatz (22:00 – 06:00 Uhr) | +75% |
| Wochenende / Feiertag | +50% |
| Seilzugang (Zugang zur Einstiegsstelle nur mit Seiltechnik) | +30% |
| Erhöhte Gefahr oder erschwerte Bedingungen (z. B. Nullsicht, Hindernisse, Ansaugungen, kontaminiertes Wasser) | +30% |
| Starke Strömung (Fliessgewässer, Ein- und Ausläufe) | +30% |
| Tiefe über 40 m | nach Vereinbarung |
Mehrere Zuschläge können kumuliert werden. Sie werden additiv auf den Grundpreis bzw. die Pauschale gerechnet. Zeigt sich erst vor Ort, dass ein Zuschlag zutrifft, wird er dem Auftraggeber vor Beginn oder während des Einsatzes mitgeteilt. Die definitiven Kosten werden vor jedem Einsatz schriftlich bestätigt.
§ 4
Zahlung
Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Privatpersonen kann Vorauszahlung oder Barzahlung vor Ort verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung berechnet. Bei weiterem Verzug werden die Kosten für das Inkasso dem Auftraggeber belastet.
Industrietaucher.ch behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen künftige Einsätze zu verweigern.
§ 5
Stornierung & Absage
| Stornierung | Kosten |
|---|---|
| Mehr als 48h vorher | Kostenlos |
| 24–48h vorher | 50% der Einsatzpauschale |
| Weniger als 24h vorher | 100% der Einsatzpauschale |
| Abbruch während Einsatz | 100% der bis dahin erbrachten Leistung |
Industrietaucher.ch behält sich vor, Einsätze aus Sicherheitsgründen (Wetter, Sicht, Strömung, technische Defekte) ohne Kostenfolge für den Auftraggeber abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart.
§ 6
Haftung & Haftungsausschluss
Grundsatz
Industrietaucher.ch haftet nur für direkte Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Ausschlüsse
Jede Haftung ist ausgeschlossen für:
| Natürliche Bedingungen: Schlechte Sicht, Strömungen, unerwartete Sedimentaufwirbelung, Wetterwechsel und andere nicht beeinflussbare Unterwasserbedingungen. |
| Equipmentausfall: Schäden oder Nichterfolg von Einsätzen aufgrund technischen Versagens von Ausrüstungsgegenständen, sofern diese ordnungsgemäss gewartet wurden. |
| Unvollständige Informationen: Schäden, die entstehen weil der Auftraggeber unvollständige, falsche oder irreführende Informationen über den Einsatzort, die Tiefe, vorhandene Strukturen oder Gefahren geliefert hat. |
| Sprengmittel & Gefahrstoffe: Bei Einsätzen mit Sprengmitteln oder Gefahrstoffen unter Wasser: jede Haftung für Folgeschäden, Erschütterungen, Druckwellen, unbeabsichtigte Detonationen von unbekannten Objekten sowie Schäden an der Umgebung, sofern der Einsatz nach Stand der Technik und geltendem Recht durchgeführt wurde. |
| Nicht auffindbare Objekte: Keine Erfolgsgarantie bei Bergungseinsätzen. Wenn ein Objekt trotz professioneller Suche nicht gefunden oder nicht geborgen werden kann, ist die Einsatzpauschale trotzdem geschuldet. |
| Folgeschäden: Entgangener Gewinn, Betriebsunterbrüche, indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art sind vollständig ausgeschlossen. |
| Dritte: Schäden an Dritten, die sich ohne Genehmigung im Einsatzbereich aufhalten oder die Sicherheitsanweisungen von Industrietaucher.ch missachten. |
Maximale Haftung
Die maximale Haftung von Industrietaucher.ch ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag des jeweiligen Einsatzes begrenzt, sofern keine Haftpflichtversicherung greift.
§ 7
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
| Vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zum Einsatzort, Tiefe, bekannten Gefahren und Strukturen zu machen. |
| Alle notwendigen Genehmigungen für den Einsatzort einzuholen (Gewässernutzung, Betretungsrechte etc.). |
| Den Einsatzbereich für unbefugte Dritte zu sperren und die Sicherheit an der Oberfläche zu gewährleisten. |
| Sicherheitsanweisungen von Industrietaucher.ch zu befolgen und an alle anwesenden Personen weiterzugeben. |
| Bei Einsätzen mit Sprengmitteln: alle behördlichen Auflagen zu erfüllen und entsprechende Bewilligungen vorzulegen. |
Verstösst der Auftraggeber gegen diese Pflichten und entstehen dadurch Schäden, haftet der Auftraggeber vollumfänglich.
§ 8
Sicherheit & Abbruchrecht
Die Sicherheit hat jederzeit Vorrang. Industrietaucher.ch hat das Recht und die Pflicht, einen Einsatz sofort abzubrechen, wenn:
| Die Sichtweite unter Wasser eine sichere Durchführung nicht erlaubt. |
| Unbekannte Gefahren entdeckt werden (z.B. unbekannte Strukturen, instabile Fundamente, unerwartete Strömungen). |
| Unbekannte Sprengmittel oder Gefahrstoffe entdeckt werden, die nicht im Auftrag beschrieben waren. |
| Ein technischer Defekt an der Ausrüstung festgestellt wird. |
| Der körperliche Zustand des Tauchers einen sicheren Einsatz nicht erlaubt. |
In diesen Fällen werden die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen verrechnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Nachbesserung ohne neue Beauftragung.
Die Angabe «24/7 verfügbar» bezeichnet die grundsätzliche Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft von Industrietaucher.ch. Sie stellt keine Garantie für einen sofortigen Einsatzbeginn dar. Die tatsächliche Reaktionszeit kann durch Wetterbedingungen, Sicherheitsanforderungen, laufende Einsätze oder höhere Gewalt beeinflusst werden.
§ 9
Datenschutz
Industrietaucher.ch verarbeitet Personendaten ausschliesslich zur Auftragsabwicklung, gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser wenn dies zur Leistungserbringung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.
Foto- und Videomaterial, das bei Einsätzen entsteht, gehört Industrietaucher.ch. Die Nutzung für Marketingzwecke (Website, Social Media) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Kopie des Materials.
§ 10
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Industrietaucher.ch im Kanton Luzern, Schweiz. Industrietaucher.ch behält sich vor, Forderungen am Wohnsitz- bzw. Sitzort des Auftraggebers geltend zu machen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 11
Änderungen
Industrietaucher.ch behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist auf notfalltaucher.ch und industrietaucher.ch einsehbar. Bei laufenden Aufträgen gelten die AGB zum Zeitpunkt der Beauftragung.